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REPARATURBESTÄTIGUNG

Als Nachweis für die sach- und fachgerechte Instandsetzung Ihres verunfallten Fahrzeugs dient die Reparaturbestätigung. Sie ist erforderlich, um den Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reparatur durch Sie selbst oder durch eine Werkstatt erfolgt.

Eine Reparaturbestätigung empfiehlt sich auch, um bei späteren Unfallschäden an den gleichen Fahrzeugkomponenten nachzuweisen, dass der vorherige „fiktiv abgerechnete“ Unfallschaden ordnungsgemäß behoben wurde. Fehlt dieser Nachweis, kann mit Einblick in die Schadenhistorie Ihres Fahrzeuges die gegnerische Versicherung neue Schäden als Altschäden werten und den Ersatz verweigern.

Nach einer durchgeführten Reparatur sollte stets eine Reparaturbestätigung durch einen KFZ-Sachverständigen eingeholt werden. Diese hat insbesondere bei einem Verkauf oder einem Rechtsstreit Beweiskraft.

Vorteile der Reparaturbestätigung:

  • Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur

  • keine zusätzlichen Kosten für Sie

  • Absicherung und Maßnahme ggü. Schadenkürzungen bei späteren Unfällen

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Für die Reparaturbestätigung erfolgt die Übernahme der Kosten in der Regel durch die gegnerische Versicherung. Falls nicht, stellen wir Ihnen diesen Service selbstverständlich kostenfrei zur Verfügung!

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