top of page

Korrektes Verhalten nach Autounfällen

Ein Unfall ist häufig eine überfordernde Situation!
In dieser Übersicht empfehlen wir drei Schritte, um dabei bestmöglich zu handeln.
Autopanne
01 - Unfallstelle sichern
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und legen Sie Ihre Warnweste an
  • Steigen Sie dann achtsam aus dem Fahrzeug und stellen das Warndreieck auf 
    • Bei ersichtlich schweren Verletzungen von Unfallbeteiligten, leiten Sie unmittelbar Schritt 02 ein!
  • Erfassen Sie geringe Sachschäden an Ihrem Fahrzeug wie äußere Blechschäden, schnipsen Sie erste Bilder vom Unfallmoment und entfernen anschließend das Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich
  • Warten Sie bei schwereren Unfällen zunächst auf das Eintreffen der Polizei bevor Sie das Fahrzeug bewegen
02 - Rettungskräfte alarmieren
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick der Verletzten und setzen Sie einen Notruf ab:

    • Polizei 110, Rettungsdienst 112

  • Nennen Sie den Hilfskräften möglichst kurz die wichtigsten Informationen, indem Sie folgende Fragen beantworten: 

    • Wo befindet sich die Unfallstelle?

    • Was ist dort passiert?

    • Wer sind Sie und wieviele weitere Menschen sind involviert?

  • Leiten Sie eigenständig situationsbedingt bis zum Eintreffen der Hilfskräfte erste Hilfe Maßnahmen ein

Feuerwehrmann-Einstiegsfahrzeug
Mit einem Smartphone
03 - Unfall dokumentieren
  • Erfassen Sie das Kennzeichen sowie ggf. die Versicherung und die Kontaktdaten des Unfallgegners
  • Notieren Sie sich Zeitpunkt und Ort des Unfalls
  • Bei vorhandenen Zeugen erfassen Sie auch die Kontaktdaten dieser
  • Nehmen Sie für Ihre eigene Dokumentation und als Beweisstütze Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen auf
Geschädigte/r eines Unfalls?
Liegt bei einem Autounfall kein eigenes Verschulden vor, handelt es sich um einen sogenannten Haftpflichtschaden.
In diesem Fall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten der Schadensregulierung
– u. a. das Gutachten, Nutzungsausfall, Wertminderung etc. – vorausgesetzt, die Schadenhöhe liegt über 1.000€.
 
Liegt der Schaden unterhalb dieser Grenze, handelt es sich um einen Bagatellschaden, der von der Versicherung in der Regel ohne Erstellung eines Unfallgutachtens ausgezahlt wird. Um gegenüber der Versicherung dennoch Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen zu können,
erstellen wir für Sie auf Wunsch eine Reparaturkalkulation.
Ihre kostenfreien Rechte
als Geschädigte/r:
  1. Sie können eigenständig einen
    Kfz-Sachverständigen auswählen.

     
  2. Für juristischen Beistand dürfen Sie einen beliebigen Rechtsanwalt hinzuziehen.
     
  3. Für die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs steht Ihnen außerdem die freie Wahl eines Reparaturbetriebs zur Option.
Bei eigenverschuldetem Unfall gelten folgende Punkte:
  • Die Beauftragung eines Gutachters für Ihr Kraftfahrzeug erfolgt in der Regel über Ihre weisungsbefugte Versicherung

  • Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt werden in der Regel nicht übernommen

  • Es besteht kein Anspruch auf ein Haftpflichtgutachten

Verursacher/in eines Unfalls?

Bei Eigenverschulden übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schäden des Unfallgegners.

 

Ihre eigenen Schäden werden nur dann erstattet, wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.

 

Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab.

Beweissicherung -
auch bei unklarer Schuldfrage

​Ist die Schuldfrage noch nicht abschließend geklärt, empfehlen wir Ihnen dringend unsere kostenlose Beweissicherung.

​Anschließend können Sie Ihr Fahrzeug sorglos in Reparatur geben – die technischen Grundlagen für die Erstellung eines Unfallgutachtens und Abwicklung eines Haftpflichtschadens sind gesichert!

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen!

Kompetent, persönlich und kostenfrei.

bottom of page