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REPARATURKALKULATION

Bei einer Reparaturkalkulation werden lediglich die reinen Instandsetzungskosten erfasst – vergleichbar mit einem unverbindlichen Kostenvoranschlag, wie Sie ihn bei Ihrer Werkstatt des Vertrauens erhalten. Sie ist sinnvoll, aber nicht immer ausreichend.

Wir empfehlen diese Form der Schadenermittlung nur in folgenden Ausnahmefällen einem vollumfänglichen Gutachten vorzuziehen:

  • wenn der Schaden offensichtlich unter 1.000€ liegt (Bagatellschaden)

  • keine Wertminderung zu erwarten ist

  • Themen wie Nutzungsausfall, Verkehrssicherheit oder Reparaturdauer keine Rolle spielen

  • eine Ausweitung der Reparaturkosten ausgeschlossen werden kann.

Hinweis zum Beurteilungsrisiko:

Beachten Sie, dass Ihre Werkstatt im Falle verborgener oder nachträglich festgestellter Schäden – selbst wenn diese im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Schaden stehen – grundsätzlich nur den Betrag des ursprünglichen Kostenvoranschlags abrechnen darf.
Das sogenannte Beurteilungsrisiko ist den meisten Werkstätten nicht bekannt.

Reparaturkalkulation_1.png

TIPP:

Auch vermeintlich kleine Schäden können kostspieliger sein und in beträchtlicheren
Schadensummen resultieren, als es auf den ersten Blick scheint.
Eine fachkundige Ein
schätzung übernehmen wir gerneselbstverständlich kostenfrei!

Informieren Sie Ihre Werkstatt über das Beurteilungsrisiko!

Sachverständige werden in dieser Hinsicht gegenüber den Versicherungen trotz ihrer Zertifizierungen wie Laien behandelt und vom Beurteilungsrisiko ausgeschlossen. Besonders bei einem Reparaturauftrag (also keiner fiktiven Abrechnung) werden Nachträge durch weiterführende Schäden anerkannt. Ziehen Sie uns frühzeitig hinzu. So kann ein reibungsloser Ablauf der Reparatur sichergestellt werden – sowohl für Sie als auch für Ihre Werkstatt!

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